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Kraftfahrtversicherung für das Baunebengewerbe

Für Firmen, die dem Baunebengewerbe zugerechnet werden, wurde in der Kraftfahrtversicherung ein neues Produkt entwickelt. Für den umfassenden Versicherungsschutz werden, nach Wagnisgruppen aufgeteilt, Stückbeiträge angeboten.
Berechung der Stückbeiträge für Betriebe
Zum Baunebengewerbe zählen wir:
Fenster- und Türeinbaubetriebe
Tischler- und Schreinerbetriebe
Polsterer-, Raumausstatter- und Teppichbodenverlegerbetriebe, - Steinmetzetriebe
Betriebe im Bereich Rollladen-, Markisen-, Treppen-, Messe-, Zaun- und Fassadenbau, Fahrbahnmarkierung
Glasereibetriebe
Putz- und Fugbetriebe
Bauklempnerbetriebe
Bauschlosser-, Aufzugsbau- und Schweißbetriebe
Isolierbetriebe (Kälte-, Wärme-, Schallschutz)
Elektroinstallations-, Blitzschutzanlagen- und Fernmeldebaubetriebe
Ofenbau- und Pflasterungsbetriebe
Fliesenlegerbetriebe
Estrichlegerbetriebe
Innenausbau- und Trockenbaubetriebe, Gipserei- und Stuckateurbetriebe
Parkettlegerbetriebe
Malerbetriebe
Industrieanstrichbetriebe
 
Voraussetzung für die Sonderkonditionen sind:
Versicherungsschutzbeantragung für alle Fahrzeuge der Versicherungsnehmerin
Zulassung der Fahrzeuge auf die Firma als Versicherungsnehmerin und die gewerbliche Nutzung
Schadenaufwendungen des Vorversicherers der letzten 3 Jahre nicht über 70% der Beiträge, die Sie bei uns berechnen
Hier nun die Einzelheiten!
Gegenstand der Versicherung

Es gelten alle auf die jeweilige Firma zugelassenen Fahrzeuge als versichert.
Versicherungsumfang

1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Pkw beinhaltet Schutzbriefleistungen (KFZ-Haftpflicht-„Plus").
2. Fahrzeugversicherung:
Fahrzeugvollversicherung mit 500 EUR Selbstbeteiligung inkl. Fahrzeug- teilversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung bzw. nach besonderer
Aufgabe Fahrzeugteilversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung.
Auf Antrag kann auch nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
In der Fahrzeugversicherung gelten die gegen Zuschlag versicherbaren Fahrzeug- und Zubehörteile (Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile gem. AKB) bis zu einem Gesamtneuwert von 10.000 EUR als Zulassung beitragsfrei mitversichert, wenn sie bei Antragstellung aufgegeben und mit Rechnungskopie nachgewiesen werden.
Der Versicherer ersetzt im Falle eines Totalschadens für ein Ersatzfahrzeug Überführungskosten bis zu einem Betrag von 500 EUR und Zulassungskosten sowie Abmeldegebühren für das verunfallte Fahrzeug bis zu einem Betrag von 100 EUR.
Die Fahrzeugteilversicherung umfasst zusätzlich auch Schäden durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit lebenden Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen.
Schäden, die unmittelbar durch Marderbiß an Personenkraftwagen verursacht worden sind, werden in der Fahrzeugteilversicherung ohne die vereinbarte Selbstbeteiligung ersetzt.