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Firmenversicherung
KFZ-Baunebengewerbe |
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Kraftfahrtversicherung für
das Baunebengewerbe

Für Firmen, die dem Baunebengewerbe zugerechnet
werden, wurde in der Kraftfahrtversicherung ein neues Produkt entwickelt.
Für den umfassenden Versicherungsschutz werden, nach Wagnisgruppen
aufgeteilt, Stückbeiträge angeboten. |
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| Zum Baunebengewerbe zählen
wir: |
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Fenster-
und Türeinbaubetriebe |
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Tischler- und Schreinerbetriebe
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Polsterer-,
Raumausstatter- und Teppichbodenverlegerbetriebe, - Steinmetzetriebe
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Betriebe im Bereich
Rollladen-, Markisen-, Treppen-, Messe-, Zaun- und Fassadenbau,
Fahrbahnmarkierung |
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Glasereibetriebe |
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Putz- und Fugbetriebe |
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Bauklempnerbetriebe |
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Bauschlosser-, Aufzugsbau-
und Schweißbetriebe |
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Isolierbetriebe
(Kälte-, Wärme-, Schallschutz) |
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Elektroinstallations-,
Blitzschutzanlagen- und Fernmeldebaubetriebe |
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Ofenbau-
und Pflasterungsbetriebe |
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Fliesenlegerbetriebe
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Estrichlegerbetriebe
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Innenausbau- und Trockenbaubetriebe,
Gipserei- und Stuckateurbetriebe |
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Parkettlegerbetriebe
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Malerbetriebe |
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Industrieanstrichbetriebe |
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| Voraussetzung für die Sonderkonditionen
sind: |
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Versicherungsschutzbeantragung
für alle Fahrzeuge der Versicherungsnehmerin |
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Zulassung der Fahrzeuge
auf die Firma als Versicherungsnehmerin und die gewerbliche
Nutzung |
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Schadenaufwendungen
des Vorversicherers der letzten 3 Jahre nicht über 70% der Beiträge,
die Sie bei uns berechnen |
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| Hier nun die Einzelheiten! |
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Gegenstand der Versicherung

Es gelten alle auf die jeweilige Firma zugelassenen
Fahrzeuge als versichert. |
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Versicherungsumfang

1. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung:

Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung für Pkw beinhaltet Schutzbriefleistungen
(KFZ-Haftpflicht-„Plus"). |
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| 2. Fahrzeugversicherung: |
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Fahrzeugvollversicherung
mit 500 EUR Selbstbeteiligung inkl. Fahrzeug- teilversicherung
mit 150 EUR Selbstbeteiligung bzw. nach besonderer
Aufgabe Fahrzeugteilversicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung. |
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Auf Antrag kann auch
nur die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
werden. |
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In der Fahrzeugversicherung gelten die gegen Zuschlag versicherbaren
Fahrzeug- und Zubehörteile (Liste der mitversicherten Fahrzeug-
und Zubehörteile gem. AKB) bis zu einem Gesamtneuwert von 10.000
EUR als Zulassung beitragsfrei mitversichert, wenn sie bei Antragstellung
aufgegeben und mit Rechnungskopie nachgewiesen werden. |
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Der Versicherer ersetzt
im Falle eines Totalschadens für ein Ersatzfahrzeug Überführungskosten
bis zu einem Betrag von 500 EUR und Zulassungskosten sowie Abmeldegebühren
für das verunfallte Fahrzeug bis zu einem Betrag von 100 EUR. |
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Die Fahrzeugteilversicherung umfasst zusätzlich auch Schäden
durch einen Zusammenstoß des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs
mit lebenden Pferden, Rindern, Schafen und Ziegen. |
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Schäden, die unmittelbar
durch Marderbiß an Personenkraftwagen verursacht worden sind,
werden in der Fahrzeugteilversicherung ohne die vereinbarte
Selbstbeteiligung ersetzt. |
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