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Finanzierungslücken bei rückgedeckten Pensionszusagen
 
Zwei wesentliche Faktoren zeichnen dafür verantwortlich, dass bei laufenden rückgedeckten Pensionszusagen oftmals Finanzierungslücken entstanden sind:
Die Einführung der Richttafeln 1998 nach Professor Heubeck, die als Folgen der längeren Lebenserwartung naturgemäß eine längere Rentenzahlungs-
dauer widerspiegeln.
Die zum Teil drastische Senkung der Überschussbeteiligung aller Versicherungskonzerne, die zur Verringerung der Ablaufleistungen und damit zur Verringerung des kalkulierten Kapitals für die zugesagte Rente führt.
 
Aus diesen Gründen empfiehlt sich eine Überprüfung vorhandener Pensionszusagen.

In Zusammenarbeit mit einem der versiertesten Betriebsrentenversicherer Europas bieten wir Ihnen, unabhängig vom rückdeckenden Versicherer, die Überprüfung bestehender Pensionszusagen im Soll-Ist-Vergleich an.