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Berufsunfähigkeitsversicherung
Durch die Rentenreform werden die Lücken in der gesetzlichen Versorgung immer größer.
Die bisherige Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente entfällt, dafür wurde eine zwei-
stufige Erwerbsminderungsrente eingeführt.
Diese Rente ist nur auf den Gesundheitszustand abgestellt, d.h. die Verweisung auf alle Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich.
Eine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinn erhalten ab 01.01.2001 nur noch vor dem 02.01.1961 geborene Personen. Alle anderen Versicherten haben keinen Berufsunfähigkeitsschutz mehr. Außerdem wird auch für die über 40jährigen bei Berufsunfähigkeit nur die halbe Erwerbsminderungsrente gezahlt.
Berechnen Sie Ihre Versorgungslücke im Falle der Berufsunfähigkeit!
Bruttoeinkommen:
monatl.
EUR
Ihre halbe Erwerbsminderungsrente:
monatl.
EUR
Ihre Versorgungslücke:
monatl.
EUR
Die Berechnungen basieren auf den GRV-Werten 2001, bei einer Erwerbsminderung vor dem 60. Lebensjahr (einschließlich Zurechnungszeit) und unter Zugrundelegung des Einkommensniveaus für die gesamte Versicherungszeit. Die Renten vermindern sich noch um den Kranken-/ Pflegeversicherungs-Beitrag für Rentner.