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Die Direktversicherung

Seit dem 1. Januar gibt es zwei Arten von Direktversicherungen.
Die "klassische" Form mit der pauschalen Besteuerung und die "Riester-geförderte"
mit den staatlichen Zuschüssen. Beide Formen haben letztlich nur
den Namen gemeinsam. Während die "klassische" Variante bei der Auszahlung
steuerfrei ist und die Option bietet, das Kapital als Rente oder
Einmalbetrag zu erhalten, hat die "Riester"-Form die volle nachgelagerte
Besteuerung und nur die Auszahlung als Rente. Als einfach zu handhabende
Form der Altersversorgung bleibt die Direktversicherung gerade für
kleinere Betriebe eine sehr praktikable und zugleich günstige Lösung.
Die Unterstützungskasse

Seit über 100 Jahren bewährt, bietet heute fast jede Versicherungsgesellschaft
diesen Versorgungsträger an. Ein Unternehmen erklärt dort einfach
seine Mitgliedschaft und ermöglicht es dadurch, seinen Mitarbeitern
eine Versorgung aufzubauen. Steuerlich ist dieser Durchführungsweg
einer der interessantesten Formen, da die Aufwendungen "brutto für
netto", also völlig unversteuert, in die Altersversorgung fließen.

Zu Rentenbeginn gibt es die Möglichkeit, das Kapital als Rente oder
Einmalbetrag zu erhalten. Der Steuervorteil bleibt auch bei der
Auszahlung bestehen, da dann hohe Freibeträge gelten. Wehrmutstropfen:
Für den Arbeitgeber fallen Mitgliedsbeiträge im Pensionsversicherungsverein
und unter Umständen Verwaltungskosten an. Diese Kosten werden aber
zumindest bis 2009 durch Einsparungen bei den Sozialversicherungen
mehr als ausgeglichen.
Die Direktzusage

Diese Form der Altersversorgung hat unmittelbare Auswirkungen auf
die Bilanz des Unternehmens. Die Firma erteilt dem Mitarbeiter eine
genau formulierte Versorgungszusage. Diese muss als Rückstellung
in die Bilanz eingebracht werden. Das ist gerade in wirtschaftlich
guten Zeiten ein durchaus angenehmer Effekt. Aber gerade wegen der
steuerlichen Komplexität und der Gestaltung der Rückdeckung ist
die Direktzusage in der Praxis fast immer Geschäftsführern oder
Führungskräften vorbehalten.
Die Pensionskasse

Pensionskassen bieten alle drei steuerlichen Varianten an. "Riester-Förderung",
Pauschalbesteuerung und steuerfreie Einzahlungen. Entsprechende
Unterschiede gibt es bei der Auszahlung. Bei Riester geförderten
Verträge und bei steuerfreier Einzahlung kommt das Finanzamt später
voll zum Zuge. Pauschalversteuerte Ansprüche werden bei der Rentenauszahlung
nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert.

Bei der Pensionskasse spart sich der Arbeitgeber im Gegensatz zur
Unterstützungskasse zwar die Mitgliedschaft im Pensionssicherungsverein,
dafür ist die Durchschnittsverzinsung bei Pensionskassen nach dem
jetzigen Stand aber niedriger. Die später zu erwartende Leistung
für die Arbeitnehmer wird im Vergleich also geringer ausfallen.
Der Pensionsfonds

Mit viel Hoffnung ist der Pensionsfonds in Deutschland eingeführt
worden. Nachdem er in den angelsächsischen Ländern große Erfolge
und Beliebtheit erlangt hat, ging man auch für Deutschland von einem
bahnbrechenden Erfolg aus. Die Euphorie hat sich allerdings wieder
gelegt. Denn zum einen wird beim Pensionsfonds das Vermögen überwiegend
in Aktien angelegt. Und das diese nicht immer nur Traumrenditen
abwerfen, davon können viele Aktionäre gerade ein Lied singen.

Zum anderen sind die administrativen Anforderungen in Deutschland
hoch, wodurch die Kosten und damit die Rendite beeinträchtigt werden.
Auszahlungen sind nur als Rente möglich und es gilt die volle nachgelagerte
Besteuerung. Sollte der Pensionsfonds am Ende nicht die eingezahlten
Beiträge zur Verfügung haben (Stichwort Börsenkrise), haftet der
Arbeitgeber mit dem Differenzbetrag und ist nachschlusspflichtig.
Ein Risiko, das kein Unternehmer gerne tragen möchte.
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