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Durchführungswege

Die Direktversicherung

Seit dem 1. Januar gibt es zwei Arten von Direktversicherungen. Die "klassische" Form mit der pauschalen Besteuerung und die "Riester-geförderte" mit den staatlichen Zuschüssen. Beide Formen haben letztlich nur den Namen gemeinsam. Während die "klassische" Variante bei der Auszahlung steuerfrei ist und die Option bietet, das Kapital als Rente oder Einmalbetrag zu erhalten, hat die "Riester"-Form die volle nachgelagerte Besteuerung und nur die Auszahlung als Rente. Als einfach zu handhabende Form der Altersversorgung bleibt die Direktversicherung gerade für kleinere Betriebe eine sehr praktikable und zugleich günstige Lösung.

Die Unterstützungskasse

Seit über 100 Jahren bewährt, bietet heute fast jede Versicherungsgesellschaft diesen Versorgungsträger an. Ein Unternehmen erklärt dort einfach seine Mitgliedschaft und ermöglicht es dadurch, seinen Mitarbeitern eine Versorgung aufzubauen. Steuerlich ist dieser Durchführungsweg einer der interessantesten Formen, da die Aufwendungen "brutto für netto", also völlig unversteuert, in die Altersversorgung fließen.

Zu Rentenbeginn gibt es die Möglichkeit, das Kapital als Rente oder Einmalbetrag zu erhalten. Der Steuervorteil bleibt auch bei der Auszahlung bestehen, da dann hohe Freibeträge gelten. Wehrmutstropfen: Für den Arbeitgeber fallen Mitgliedsbeiträge im Pensionsversicherungsverein und unter Umständen Verwaltungskosten an. Diese Kosten werden aber zumindest bis 2009 durch Einsparungen bei den Sozialversicherungen mehr als ausgeglichen.

Die Direktzusage

Diese Form der Altersversorgung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bilanz des Unternehmens. Die Firma erteilt dem Mitarbeiter eine genau formulierte Versorgungszusage. Diese muss als Rückstellung in die Bilanz eingebracht werden. Das ist gerade in wirtschaftlich guten Zeiten ein durchaus angenehmer Effekt. Aber gerade wegen der steuerlichen Komplexität und der Gestaltung der Rückdeckung ist die Direktzusage in der Praxis fast immer Geschäftsführern oder Führungskräften vorbehalten.

Die Pensionskasse

Pensionskassen bieten alle drei steuerlichen Varianten an. "Riester-Förderung", Pauschalbesteuerung und steuerfreie Einzahlungen. Entsprechende Unterschiede gibt es bei der Auszahlung. Bei Riester geförderten Verträge und bei steuerfreier Einzahlung kommt das Finanzamt später voll zum Zuge. Pauschalversteuerte Ansprüche werden bei der Rentenauszahlung nur mit dem niedrigen Ertragsanteil besteuert.

Bei der Pensionskasse spart sich der Arbeitgeber im Gegensatz zur Unterstützungskasse zwar die Mitgliedschaft im Pensionssicherungsverein, dafür ist die Durchschnittsverzinsung bei Pensionskassen nach dem jetzigen Stand aber niedriger. Die später zu erwartende Leistung für die Arbeitnehmer wird im Vergleich also geringer ausfallen.

Der Pensionsfonds

Mit viel Hoffnung ist der Pensionsfonds in Deutschland eingeführt worden. Nachdem er in den angelsächsischen Ländern große Erfolge und Beliebtheit erlangt hat, ging man auch für Deutschland von einem bahnbrechenden Erfolg aus. Die Euphorie hat sich allerdings wieder gelegt. Denn zum einen wird beim Pensionsfonds das Vermögen überwiegend in Aktien angelegt. Und das diese nicht immer nur Traumrenditen abwerfen, davon können viele Aktionäre gerade ein Lied singen.

Zum anderen sind die administrativen Anforderungen in Deutschland hoch, wodurch die Kosten und damit die Rendite beeinträchtigt werden. Auszahlungen sind nur als Rente möglich und es gilt die volle nachgelagerte Besteuerung. Sollte der Pensionsfonds am Ende nicht die eingezahlten Beiträge zur Verfügung haben (Stichwort Börsenkrise), haftet der Arbeitgeber mit dem Differenzbetrag und ist nachschlusspflichtig. Ein Risiko, das kein Unternehmer gerne tragen möchte.